Wiesenbrüterschutz

Kiebitze und Co. brauchen Hilfe

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Kiebitz, Brachvogel, Bekassine und Wachtelkönig sind charakteristische Wiesenbrüter und gemeinsam mit Rebhuhn, Wachtel, Feldlerche und Schafstelze typische bodenbrütende Vogelarten der Agrarlandschaft. Im Landkreis sind einige dieser Arten schon verschwunden oder nur noch ausnahmsweise zu beobachten. Umso wichtiger ist es, die verbliebenen zu schützen, denn die Bestandsentwicklung in Bayern ist weiterhin negativ.

Hintergrund: Wiesenbrütende Vogelarten entgingen ihren Fressfeinden seit jeher durch besonders gute Tarnung und/oder Abwehrverhalten als Koloniebrüter. Um ihre Feinde rechtzeitig zu erkennen, brüteten diese Vögel daher auch vorwiegend auf lückig und schwachwüchsigen (Nass-)Wiesen, später auch auf durch Beweidung offen gehaltenem Grünland oder extensiven Mähwiesen. Schließlich wurden diese angestammten Lebensräume durch z. B. Überbauung oder Intensivierung der Bewirtschaftung immer seltener und vor allem anpassungsfähigere Arten wie der Kiebitz nutzten zunehmend Äcker, da ihnen diese im Frühjahr eine ähnlich deckungsarme Übersicht bieten. Da auch hier die landwirtschaftliche Entwicklung nicht stoppt, gerät der Kiebitz in Konflikt mit der Landwirtschaft, denn seine Brutzeit und Jungenaufzucht ab Anfang April bis Ende Juni fällt in den gleichen Zeitraum der Feldbestellung. Dabei werden ungewollt Eier zerstört oder junge Küken kommen ums Leben.

Kontakt:
Adrian Wimmer
Pfarrkirchener Str. 97
84307 Eggenfelden
08721/50893-58
wiesenbrueter@lpv.rottal-inn.de

Der Kiebitz bietet sich dabei aber ganz besonders für einfache und wirksame Schutzmaßnahmen an. Durch seinen unverkennbaren Ruf, seine Flugkünste und das typische metallisch glänzende schwarzweiße Gefieder sind seine potenziellen Nistplätze auch für Laien leicht erkennbar. Das wissen auch die Landwirte, aber das unscheinbare Nest mit den gut getarnten Eiern ist auf der unbearbeiteten Ackerfläche – besonders vom Traktor aus – kaum zu erkennen.
Haben Sie als Vogelbeobachter, Landwirt oder Spaziergänger möglicherweise brütende Kiebitze entdeckt? Dann kontaktieren Sie uns einfach, wir verständigen den Flächenbewirtschafter und lassen das Gelege von unseren freiwilligen Unterstützern markieren und schützen (vgl. Maßnahmenliste).

Wichtig: Wie fast alle Wildvögel reagieren Kiebitze sehr scheu auf Hunde, aber auch Fußgänger. Eine Störung durch Aufsuchen des Nests lässt den Vogel von seinem Nest auffliegen um den vermeintlichen Feind abzulenken. Je nach Witterung können die Eier dabei auskühlen oder von tatsächlichen Fressfeinden gefunden und zerstört werden. Beobachten Sie also den Kiebitz und andere Wiesenbrüter nur aus der Entfernung.

Wann und wo? Kiebitze kommen bereits im Februar bei uns in Rottal-Inn an. Davon sind manche nur Durchzügler und ziehen in den folgenden Wochen weiter. Die übrigen beginnen im März mit der Balz und brüten ab Ende März / Anfang April. Idealerweise sollten Nester auf noch unbestelltem Ackerland vor der Hauptmaisansaat Mitte April gemeldet und markiert werden. Spätere Bruten auf bereits bestellten Äckern können natürlich auch gerne gemeldet werden, auf Hinweise über Bruten in Wiesen freuen wir uns ebenso!

Was kann man machen? Landwirte können zum Schutz von wiesen- und ackerbrütenden Vogelarten verschiedene Maßnahmen durchführen. Die meisten davon sind einfach umzusetzen und dabei trotzdem wirksam und sinnvoll. Darüber hinaus gibt es eine Anzahl an honorierten Maßnahmen über verschiedene Förderwege.

Einfache unentgeltliche Maßnahmen

  • Bewirtschaftungsgänge bündeln und auf möglichst eine Woche begrenzen
    Nasses Frühjahr → so spät wie möglich bewirtschaften
    Trockenes Frühjahr → so früh wie möglich bewirtschaften
    Maisansaat bei beiden Varianten nach Möglichkeit auf frühestens Mitte Mai verschieben, ggf. durch Direkteinsaat
  • Vorgezogene Bodenvorbereitung
    Einarbeiten der Zwischenfrucht durch Grubbern, Eggen oder Mulchen bis spätestens 20.03.
  • Schmale Grünstreifen belassen oder anlegen
    am Feldrand oder bei großen Schlägen in der Mitte des Feldes als selbstbegrünende Brache oder Einsaat niedrigwüchsiger Grasarten
  • Nestschutz durch kleinräumiges Umfahren des Neststandortes
    Gelege durch den LPV markieren (5 m vor und 5 m hinter dem Nest in Bewirtschaftungsrichtung)
    Markierten Bereich bis Schlupf oder Nestaufgabe unbearbeitet lassen
  • Keine nächtliche Bewirtschaftung
    Bewirtschaftungsgänge grundsätzlich nur bei Tageslicht
  • Tierschonende Mahd
    von innen nach außen oder streifenweise
    max. 8 km/h
    versetzte Mahdtermine für Teilflächen
    ohne Konditionierer/Aufbereiter/Knick-Zetter und idealerweise mit Messermähwerk

Kiebitzschutzmaßnahmen auf Ackerland in Zusammenarbeit mit dem LPV

Laufzeit: <1 Jahr

Wir bieten seit 2022 verschiedene zum Teil honorierte Maßnahmen auf Ackerland an. Das Formblatt zur Teilnahme an einer Maßnahme inkl. genauer Erläuterungen für 2024 ist aktuell noch in Bearbeitung.
Alle in der Tabelle aufgeführten, honorierten Maßnahmen werden durch die Regierung von Niederbayern – Höhere Naturschutzbehörde – mit Mitteln des Freistaats Bayern gefördert.
Die aufgeführten Honorierungssätze orientieren sich, soweit nicht anders angegeben, an den Sätzen des Kulturlandschaftsprogramms (KULAP) oder Vertragsnaturschutzprogramms (VNP) inkl. einem 20-%igen Aufschlag für Unwägbarkeiten, soweit die Antragsfrist für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) im Antragsjahr bereits abgelaufen ist.

Landkreiskarte mit Wiesenbrüter- bzw. Feldvogelkulissen (Stand: Juli 2024)

 

Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM)

Laufzeit: 5 Jahre

Sowohl das Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) als auch das Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) fördern verschiedene Maßnahmen, die Kiebitzen und anderen Bodenbrütern langfristig helfen können. Gerne können wir Sie unverbindlich und kostenlos beraten.

Gefördert durch Regierung von Niederbayern, Höhere Naturschutzbehörde. Mittelbereitstellung durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.
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